Handgepäck

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Zu Ihrer Sicherheit gelten auf allen Flughäfen der EU (inkl. Schweiz, Island und Norwegen) neue Handgepäcksbestimmungen. Darin ist auch die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels, Cremes u.ä. geregelt, die Sie nur begrenzt im Handgepäck mitführen dürfen. In Ihrem eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen.
 
 
 
Nur das nötigste ins Handgepäck
Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen max. 100 ml Inhalt fassen und müssen in einem transparenten, wiederverschließ-baren 1-Liter-Plastikbeutel aufbewahrt werden. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet.
Der Beutel muss an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den o.g. Maßgaben entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle entsorgen.
 
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Sie unterliegen nicht der 100 ml-Beschränkung.
 
Duty Free
In den Duty Free- und Travel-Value-Shops sowie in allen anderen Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen können Sie wie gewohnt einkaufen. Flüssige Waren werden vom Personal in dafür vorgesehene Beutel gepackt und versiegelt und sollten von Ihnen erst nach Ihrer Ankunft am Reiseziel geöffnet werden. Natürlich gelten weiterhin die zollrechtlichen Bestimmungen.
Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf. Dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein.

Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, alle Flüssigkeiten, die Sie nicht dringend während des Fluges benötigen, in Ihr eingechecktes Gepäck zu geben.
Je geringer der Umfang Ihres Handgepäcks ist, umso problemloser passieren Sie die Sicherheitskontrollen. Zusätzlich gibt es Beschränkungen bei der Handgepäckgröße. Informieren Sie sich bitte hierzu bei Ihrer Airline.

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